Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Muharrem Kiroglu ist in allen Fällen der AN und ist gleichzusetzen mit dem Kfz-Sachverständiger Rottenburg.
Der Kfz-Sachverständiger Rottenburg bezeichnet die vertragsgegenständlichen Dienste von Herrn Muharrem Kiroglu. Die
nachstehenden Bedingungen gelten für die frei vereinbarten Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte, Lieferungen und
ähnliches sowie für im Rahmen der Auftragsdurchführung erbrachte Nebenleistungen und sonstige Nebenpflichten.
§ 2 Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung oder die in Auftrag gegebene Leistung ist schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch
oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Sobald die
Auftragserteilung erfolgt ist, gilt der Auftrag als begonnen. Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens
erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat
insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine
ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Reparierte und nicht reparierte Schäden sind vom AG zu benennen bzw.
aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder
nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.
§ 3 Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zur Auftragserfüllung zweckdienlich erscheinenden Feststellungen,
Kontaktaufnahmen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Anwälten, Unternehmen und Dritten.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Gutachten- und
Rechnungserstellung unmittelbar fällig. In der Regel erfolgt der Gutachtenversand per Nachnahme. Nach erfolgloser Mahnung kann
ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.
§ 5 Sachverständigenhonorar
5.1 Bei Schadengutachten richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten
Reparaturkosten exkl. MwSt. zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert
einschl. MwSt. (vor dem Schaden) die Berechnungsgrundlage. Grundlage der Berechnungen ist der HB V Korridor der aktuellen BVSK
e.V. Honorarbefragung. Die Honorarliste liegt zur Mitnahme bei Auftragserteilung anbei oder kann in den Geschäftsräumen des AN
eingesehen werden.
5.2 Bei Bewertungen richtet sich das Honorar nach der auch ausliegenden „Honorartabelle für Bewertungen“ bzw. der
Gesamthonorartabelle unseres Büros.
5.3 Bei Oldtimerbewertungen richtet sich das Honorar nach der ebenfalls ausliegenden „Honorartabelle für Bewertungen“ bzw. der
Gesamthonorartabelle unseres Büros.
5.4 Bei Beratungen, Stellungnahmen, Verbringungen, weiteren zusätzlichen Prüfungen oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein
Stundensatz von derzeit 126,05€ zzgl. MwSt. berechnet und im Falle von Spezialgutachten (LKW, NFZ, Spezialaufbauten, Motorräder,
Oldtimer, jeglicher manueller Kalkulation, etc.) oder Exoten (oder Supersportwagen) ein Stundensatz von derzeit 147,06€ zzgl. MwSt.
5.5 Die Nebenkosten sind der ausliegenden Tabelle zu entnehmen.
5.6 In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden.
5.7 Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25 % des sich aus der
Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten zzgl. MwSt. abgerechnet.
5.8 Bei Gerichtsgutachten wird ordnungsgemäß nach dem JVEG abgerechnet.
5.9 Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand
abgerechnet, Ausnahmen bilden Betriebe, die dazu beauftragt wurden. Hier ist die gestellte Rechnung zu zahlen.(siehe auch 5.4
Werden zur vollständigen Auftragserfüllung zwingend weitere Nebenkosten fällig werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
§ 6 Differenzvergütungsklausel
Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtliche zu Beweissicherungszwecken – entweder als Zeuge,
sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger – so wird die Differenz fällig zwischen der gerichtlichen
Entschädigung und dem Honorar gemäß § 5, 5.4 dieser AGB.
§ 7 Widerrufsrecht
Widerrufsrecht: Wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume bzw. Gelände des oben genannten Sachverständigenbüros
geschlossen, haben Kunden, die Verbraucher sind, ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne
Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr
Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kfz-Sachverständiger Rottenburg , Herr Muharrem Kiroglu, Nobelstr.7, 72108 Rottenburg –
) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Brief oder einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag
zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts
vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses
Vertrags bei uns eingegangen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben
Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des
Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im
Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§ 8 Gutachtenerstellung
Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in zweifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-
Lichtbildsatz und einem Duplikat mit einem Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbild-Negativsatz bzw. die Bilddateien
verbleiben beim AN. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschaden entsprechen den
Richtlinien des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.).
§ 9 Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.
§ 10 Haftungsbegrenzung
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Die Haftung des Sachverständigen und
seiner Erfüllungsgehilfen für Schäden wird, soweit dies gesetzlich möglich ist, ausgeschlossen. Der Sachverständige haftet nur dann,
wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
Die Haftung des Sachverständigen und seiner Erfüllungsgehilfen wegen Verletzung einer für die Erreichung des Vertragszwecks
wesentlichen Pflicht sowie bei Leistungsvollzug und Unmöglichkeit der Leistung wird im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf einen Betrag
von maximal 3.000.000,00 EUR pro Schadensfall ((bei Personen –und Sachschäden) (bei Vermögensschäden auf max. 1.000.000,00
EUR)) beschränkt. Die Rechte des Auftraggebers aus Gewährleistung und wegen Haftung für zugesicherte Eigenschaften werden
dadurch nicht berührt.
§ 11 Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
§ 12 Datenverarbeitung
Für die Abwicklung von Aufträgen erfassen, verarbeiten und nutzen wir Ihre personenbezogenen Daten und speichern diese so lange
wie die gesetzlichen Vorgaben es bestimmen oder bis auf Widerruf. Eine Übermittlung der Daten an Dritte kann je nach Vereinbarung
zur vollständigen Vertragserfüllung und auf Wunsch des AG erfolgen oder notwendig werden.
§ 13 Gerichtsstand/Schlussbestimmung & Salvatorische Klausel
Gerichtsstand ist der Sitz des Kfz-Sachverständiger Rottenburg in Rottenburg am Neckar. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB
unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen
Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Zusatz bei Kfz-Bewertungen und Gutachtenaufträgen:
Bei Bewertungen von Kraftfahrzeugen und Kfz-Anhängern ist der AG verpflichtet, Kfz-Sachverständiger Rottenburg bzw. seinen
Mitarbeitern vor Erstellung des Gutachtens die die Verkehrssicherheit betreffenden Mängel, ihm bekannte versteckte Mängel sowie
vorausgegangene Unfälle an dem zu prüfenden Fahrzeug oder Kfz-Anhänger mitzuteilen. Die zum Fahrzeug bzw. Kfz-Anhänger
gehörenden Papiere (Fahrzeugbrief, -schein, Betriebserlaubnis, Prüfbuch, Anmeldebescheinigung der Verwaltungsbehörde) sind –
soweit vorhanden – vorzulegen; ebenso Originalrechnungen über Instandsetzungen, insbesondere Aufwendungen auszuweisen.
Etwaige Einsprüche gegen die Höhe der Bewertung sind unter Beifügung des Gutachtens schriftlich innerhalb einer Woche an Kfz-
Sachverständiger Rottenburg zu richten. Der Versand der Bewertungen erfolgt im Regelfall per Nachnahme, Ausnahmen bedürfen der
Absprache mit dem Auftragnehmer.
Stand 01.03.2025